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  CO2-Steuer lässt Druck auf den Wirtschaftsstandort weiter steigen

Für die Verbraucher:innen macht sich die CO2-Bepreisung bei den Heiz- und Treibstoffkosten bemerkbar, auch die Mehrbelastung für die Wirtschaft ist erheblich. Mit der jährlichen Anhebung werden die Preise nun Jahr für Jahr weiter steigen.
 
FVMI_EnergiemixDer CO2-Preis von 30 Euro pro Tonne (36 Euro pro Tonne inkl. Umsatzsteuer) hat seit Einführung im Oktober 2022 auch die Verbraucherpreise steigen lassen. Konkret gab es durch den CO2-Preis einen Preisanstieg von 8,17 Cent (inkl. MWst.) je Liter Benzin (mit Beimischung) und 9,0 Cent (inkl. MWSt) je Liter Diesel (mit Beimischung). Beim Heizöl belief sich der Preisanstieg auf 11,66 Cent (inkl. MWSt.).

Bei der Höhe der CO2-Bepreisung hat sich Österreich an Deutschland orientiert. Auch die Steigerung verläuft analog zu jenem Modell, das die deutsche Bundesregierung beschlossen hat, so soll der CO2-Preis hierzulande Jahr für Jahr weiter angehoben werden (2023: 35 Euro, 2024: 45 Euro) und bis 2025 schrittweise auf 55 Euro pro Tonne steigen. Bei starken Energiepreisveränderungen kann es durch einen sogenannten Preisstabilitätsmechanismus allerdings auch zu einem langsameren oder schnelleren Anstieg des CO2-Preises kommen. Die Bepreisung ist zunächst als normale Steuer mit Fixpreis eingerichtet, ab 2026 soll sich der Preis über ein – noch auszuarbeitendes – Emissionshandelssystem nach den Klimazielen bzw. deren Erreichung bemessen.

Neben dem europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS), das vor allem die Sektoren Energie und Industrie regelt, gibt es in einigen EU-Ländern bereits nationale CO2-Preise. In Schweden, wo bereits 1991 ein CO2-Preis eingeführt wurde, liegt dieser aktuell bei fast 120 € pro Tonne. In den meisten europäischen Staaten sind es rund 30 € je Tonne CO2, wie auch in Österreich. Im Rahmen des EU-ETS kostet eine Tonne CO2 bis zu 90 €.
„In Anbetracht der aktuellen instabilen wirtschafts- und sozialpolitischen Lage und des enormen Anstieges der Energiekosten sowie des CO2-Preises im Rahmen des EU-ETS sehen wir diese zusätzliche Maßnahme zur Bepreisung kritisch – auch wenn wir das Modell an sich, also die Umweltkosten der Treibhausgasemissionen mit einem Preis zu versehen, nicht infrage stellen“, sieht Hedwig Doloszeski, Geschäftsführerin des FVMI, den Zeitpunkt der Einführung kritisch.

Die CO2-Bepreisung bringt weitreichende Folgen für die Industrie mit sich, und der Druck auf den Wirtschafts- und Beschäftigungsstandort wird weiter steigen. „Es muss daher sichergestellt werden, dass der Wirtschaftsstandort und die Attraktivität des Standortes nicht unter der CO2-Bepreisung leiden und der Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung so gering wie möglich gehalten wird“, so Doloszeski.

Um Unternehmen nicht übermäßig zu belasten, ist die geplante Entlastung für besonders CO2-intensive Unternehmen, die in internationalem Wettbewerb stehen, nach deutschem Vorbild („Carbon Leakage“) geplant. Für besonders hoch belastete Unternehmen soll es Härtefallregelungen geben. Damit soll auch die Verlagerung von CO2-Emissionen in Drittstaaten verhindert werden. Die notwendigen Richtlinien für Entlastungsmaßnahmen für ETS-Betreibe wurden kürzlich erlassen.