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  EU-Parlament einigt sich auf neues Methangesetz

Im April verabschiedete das Europäische Parlament eine neue Verordnung, mithilfe derer der Methanausstoß im Energiesektor verringert werden soll; der EU-Ministerrat hat die Verordnung Ende Mai abgesegnet. Sie tritt nun am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und gilt dann EU-weit. Diese Verordnung  soll zur Erreichung der EU-Klimaziele beitragen und die Luftqualität verbessern. Auf Anlagenbetreiber*innen kommen neue Verpflichtungen zu. 

mike-benna-X-NAMq6uP3Q-unsplash-1Methan ist als kraftvolles Treibhausgas für etwa ein Drittel der Erderwärmung verantwortlich und daher im Fokus einer neuen Verordnung des Europäischen Parlaments. Es handelt sich bei der Verordnung, die auf einer provisorischen Vereinbarung des EU-Parlaments und des Rates der Europäischen Union von November 2023 im Rahmen des „Fit für 55“-Plans basiert, um die erste EU-Rechtsvorschrift zur Verringerung von Methanemissionen. Die Verordnung zielt insbesondere auf die direkten Methanausstöße des Öl-, Erdgas- und Kohlesektors sowie von Biomethan ab, sobald dieses ins Gasnetzwerk eingespeist wird. 2,3,4,5,6

Neue Verpflichtungen für Anlagenbetrieb
Die Vereinbarung sieht vor, dass Anlagenbetreiber*innen im Öl- und Gassektor dazu verpflichtet werden, Methanlecks aufzuspüren und zu reparieren. Neun Monate nachdem die Regelung in Kraft tritt, ist den zuständigen nationalen Behörden ein entsprechendes Programm vorzulegen, die erste Untersuchung bestehender Standorte hat innerhalb von 12 Monaten zu erfolgen. Entdeckte lecke Bauteile über einem bestimmten Grenzwert müssen der neuen, strengeren Regelungen nach sofort oder innerhalb von höchstens fünf Tagen repariert bzw. ausgetauscht werden. 3,4,5,6

Außerdem sollen das Ausblasen und Abfackeln von Methan bis auf einige wenige Ausnahmen bis 2025 bzw. 2027 verboten werden. Sie verpflichtet Unternehmen im Öl-, Gas- und Kohlesektor, ein Inventar stillgelegter, inaktiver, verschlossener und aufgegebener Anlagen wie Bohrlöcher und Bergwerke zu erstellen, ihre Emissionen zu überwachen und einen Plan zur schnellstmöglichen Verringerung dieser Emissionen zu verabschieden. Auch importierte fossile Energieträger sollen von den neuen Vorschriften betroffen sein – etwa durch eine Methan-Transparenzdatenbank und ein Überwachungsinstrument der Europäischen Kommission für Methanemittent*innen. 3,4,5,6

Ab Januar 2027 schreibt die Verordnung vor, dass neue Importverträge für Öl, Gas und Kohle nur abgeschlossen werden können, wenn die Exporteure dieselben Überwachungs-, Berichterstattungs- und Überprüfungspflichten erfüllen wie die EU-Produzenten. Die Verordnung wird eine Methodik für die Methanintensität und Höchstwerte festlegen, die bei neuen Verträgen für Öl, Gas und Kohle einzuhalten sind.



  2 https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20231110IPR10119/fit-for-55-deal-to-boost-methane-emission-reductions-from-the-energy-sector
  3 https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240408IPR20309/methane-parliament-adopts-new-law-to-reduce-emissions-from-energy-sector
  4 https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0190_DE.html#title2
  5 https://germany.representation.ec.europa.eu/news/eu-weite-regeln-zur-eindammung-von-methanemissionen-2023-11-15_de
  6 https://www.euractiv.de/section/energie-und-umwelt/news/eu-sagt-methanemissionen-des-energiesektors-den-kampf-an/