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Maler und Tapezierer
 
 
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Themen heute
 
» Eckpunkte Ausfallbonus
 
» Online Ratgeber zu den Unterstützungsmaßnahmen
 
» Umsatzersatz II: Förderung für indirekt betroffene Betriebe
 
» KV-Maler-, Lackierer- und Schilderherstellergewerbe – Probezeit muss ausdrücklich vereinbart werden!
 
» Gefördertes Beratungsprogramm „ERFOLGPLUS – Mit neuen Ideen zu mehr Erfolg“
 
» Rauchfrei am Arbeitsplatz
 
» Betriebsausgaben: Was gehört da dazu?
 
» Ihre Ansprechpartner in den Regionen
 
 
Schuetz-Christian
Christian Schütz Innungsmeister
 
Wintersteiger Harald
Harald Wintersteiger Geschäftsführer
 
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» Eckpunkte Ausfallbonus
 
 
  • Der Antrag kann durch den Unternehmer/die Unternehmerin selbst ohne Steuerberater erfolgen.
  • Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater, Bilanzbuchhalter oder Wirtschaftsprüfer bei Abgabe des Fixkostenzuschuss II-Antrages.
  • Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von zumindest 40% im Kalendermonat.
  • Die Ersatzrate beträgt 30% des Umsatzrückganges.
  • Die Maximalhöhe dieser Förderung beträgt pro Monat 60.000 Euro.
  • Die Beantragung erfolgt wie beim Umsatzersatz über FinanzOnline, erfolgt monatsweise und ist jeweils ab 16. des folgenden Monats bis zum 15. des drittfolgenden Monats möglich, daher erstmals vom 16. Februar bis 15. April 2021 für Jänner. Die Beantragung für November und Dezember 2020 ist in derselben Antragsfrist wie für den Jänner möglich.
Factsheet Ausfallsbonus
 
 
 
 
 
 
» Online Ratgeber zu den Unterstützungsmaßnahmen
 
  Eine Vielzahl von konkreten Beispielen und ein Online-Ratgeber zu den verschiedenen Corona Unterstützungsmaßnahmen stehen Ihnen unter wko.at/corona-unterstuetzungen zur Verfügung.
 
 
 
 
 
 
» Umsatzersatz II: Förderung für indirekt betroffene Betriebe
 
  Auf massives Drängen der Wirtschaftskammer hatte die Bundesregierung Unterstützung für indirekt von den Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus betroffene Unternehmen in Aussicht gestellt. Die dazugehörige Richtlinie wurde nun veröffentlicht, die nun auch einen Umsatzersatz für erheblich von den Schließungsverordnungen betroffene Zulieferer vorsieht.

Eckpunkte Umsatzersatz II:
Voraussetzung sind ein Umsatzeinbruch von zumindest 40% sowie ein Umsatzzusammenhang mit behördlich geschlossenen Betrieben (Gastronomie, Hotellerie, etc.) im Ausmaß von mindestens 50%. Umsatzersatz II kann für November und Dezember 2020 beantragt werden. Die konkreten Ersatzraten entnehmen Sie bitte dem Anhang der Richtlinien.
Unternehmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, steht der Ausfallsbonus zur Verfügung.

Es gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie beim Umsatzersatz, wie insbesondere
  • Sitz oder Betriebsstätte beziehungsweise operative Tätigkeit in Österreich.
  • steuerliche Einkünfte aus gewerblicher oder selbstständiger Tätigkeit.
  • steuerliches Wohlverhalten, also z.B. keine rechtskräftige Finanzstrafe aufgrund von Vorsatz über 10.000 Euro in den letzten fünf Jahren.
  • Für die Dauer der gewählten Betrachtungszeiträume, beginnend mit 16. Februar 2021, dürfen keine Kündigungen gegenüber Mitarbeitern ausgesprochen werden.
  • Die Mindestauszahlungssumme beträgt 1.500 Euro, in Einzelfällen 2.300 Euro.
  • Die Beantragung ist ab 16. Februar 2021 bis 30. Juni 2021 auf FinanzOnline möglich.
  • Die Beantragung und die erforderlichen Bestätigungen erfolgen durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Bilanzbuchhalter, außer der Umsatzersatz beträgt höchstens 5.000 Euro.
Factsheet Umsatzersatz II für indirekt betroffene Betriebe

Antragstellung und weitere Informationen unter www.umsatzersatz.at
 
 
 
 
 
 
» KV-Maler-, Lackierer- und Schilderherstellergewerbe – Probezeit muss ausdrücklich vereinbart werden!
 
  Laut einem Urteil des OGH (OGH 8ObA84/20s vom 28.9.2020) wird durch die Bestimmung in Art. XVII Z 3 Pkt XVII Z 3 des Kollektivvertrages für Arbeiter im Maler-, Lackierer- und Schilderherstellergewerbe noch keine allgemein gültige Probezeit festgelegt, sondern muss im Einzelfall noch ausdrücklich vereinbart werden.

Nach Ansicht der Gerichte bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung einer Probezeit, wenn sich die Arbeitsvertragsparteien die Möglichkeit einer jederzeitigen Vertragsauflösung in den ersten 4 Wochen vorbehalten wollen. Es empfiehlt sich daher eine typische Formulierung, wie etwa:
"Die ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Dienstverhältnis vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer ohne Einhaltung von Fristen und Terminen und ohne Angabe eines Grundes jederzeit aufgelöst werden.“
 
 
 
 
 
 
Beratung
» Gefördertes Beratungsprogramm „ERFOLGPLUS – Mit neuen Ideen zu mehr Erfolg“
 
  Dieses Programm eignet sich für Unternehmen, die sich folgende Fragen stellen: 
  • Wie erreiche ich meine Kunden besser und erhöhe damit meine Umsätze?
  • Welche neuen Zielgruppen bieten attraktive Geschäftschancen?
  • Wie schaffe ich effizientere Arbeitsabläufe und erziele dadurch langfristig mehr Ertrag?
  • Mit welchen neuen Ideen, Angeboten oder Märkten mache ich mein Unternehmen robuster gegen krisenhafte Brüche
Lesen Sie mehr unter www.wko.at/ooe/erfolgplus oder im Folder
 
 
 
 
 
 
mentalcafe vortrag
» Rauchfrei am Arbeitsplatz
 
  Wenn jeder Mitarbeiter täglich 10 Rauchpausen zu je ca. 10 Minuten „verraucht“, ergibt sich bei einem Minutenlohn von Euro 1,00 ein täglicher Kostenaufwand von ca. Euro 100,00 je Mitarbeiter.
Bei 10 rauchenden Mitarbeitern ist dies bereits ein Mehraufwand an Kosten von Euro 1.000,00 täglich!

>> Lesen Sie mehr
>> Zur Homepage: www.mentalcafe.at/rauchfrei-am-arbeitsplatz
 
 
 
 
 
 
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Kann ich das jetzt „abschreiben“? ... Oder doch nicht?
» Betriebsausgaben: Was gehört da dazu?
 
  Gehören sie zu jenen Unternehmen/Betrieben, die die Buchhaltung selber machen wollen oder zu jenen, die trotz Steuerberater/Bilanzbuchhalter auch Bescheid wissen wollen, dann ist diese kompakte Informationsveranstaltung genau die richtige für Sie! Sie erhalten in verständlicher Form eine Einführung in die Welt der Betriebsausgaben. Welche Ausgaben dürfen steuermindernd geltend gemacht werden, sind alle Aufwände so-fort erfolgsmindernd, wie ist das mit dem Auto, sind meine Restaurantrechnungen Betriebsausgaben...

Termin/Ort:
Do, 15.04.2021: 16.00 - 18.00 Uhr

Preis: € 67,- für WKOÖ-Mitglieder; € 97,- Nicht-Mitglieder


Zum Seminar vor Ort...
 
 
 
 
 
 
» Ihre Ansprechpartner in den Regionen
 
  Gerne schicken wir Ihnen eine Liste mit den aktuellen Bezirksobermeistern. 

>> zu den Bezirksobermeistern
 
 
 
 
 
 
 
FÜR SIE DA
 
 
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